Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung
In der Evangelischen Kirche von Westfalen ist die Aufgabe „Schutz vor und Umgang mit sexualisierter Gewalt“ in der Stabsstelle „Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung (UVSS)“ verortet. Geleitet und verantwortet wird die Stabsstelle UVSS von der „Beauftragten für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung“.
Dort finden sich auch unsere Ansprechpersonen im Bereich Prävention und Intervention.
Zur Website der Stabstelle.
Alle in der Kirche mit Kindern Aktiven - ob ehrenamtlich oder beruflich tätig - sind durch das
Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (KGSsG) aufgefordert, bei den jeweiligen Leitungsorganen ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vorzulegen und die Grundlagenschulung "hinschauen - helfen - handeln" zu besuchen.
Die Schulungen werden von Multiplikator*innen in den Kirchenkreisen vor Ort angeboten.
Eine Übersicht über die Kirchenkreise und dortige Kontaktmöglichkeiten findet ihr hier.